← BZO Reichenburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 45 · In der Landwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen zulässig, soweit die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung sie erfordert

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 13 · Original-PDF

Abs. 5) Ausnützungsziffer Vollgeschosszahl Gebäudehöhe Grenzabstand Grundmasse Bauweise Firsthöhe 27 4. Gefahrenzone rot nur bewilligt werden, wenn gleichzeitig mit baulichen Wesentliche Umbauten von bestehenden Gebäuden können wird und die Anzahl der gefährdeten Personen nicht erhöht und Schaden geschützt werden. Im Übrigen gelten die werden, wenn sie mit sichernden Massnahmen vor Zerstörung Standortgebundene Bauten können als Ausnahme bewilligt Gefährdung. Neubauten und der Vlfiederaufbau von Bauten Massnahmen das Schadenrisiko auf ein Minimum reduziert 1 Die Gefahrenzone rot bezeichnet die Gebiete mit erheblicher Bestimmungen der Gefahrenzone blau. sind grundsätzlich verboten. wird. 26 Baureglement der Gemeinde Reichenburg Gefahrenzonen sind Veränderungen der UmgebungsgeNeubauten, Ersatzbauten und Umbauten von Gebäuden und 2 Ausserhalb der Gefahrenzonen besteht ein Restrisiko, das die Geländeveränderungen und der Bau oder Abbruch von Mauern Eigentümer und Bauherrschaften in Eigenverantwortung staltung, welche die Gefährdung beeinflussen, insbesondere Anlagen sowie auf die Umgebungsgestaltung. Innerhalb aller Angaben über die zu berücksichtigenden Prozesse geben die 3 Die Bestimmungen der Gefahrenzonen beziehen sich auf alle auf der Gemeinde einsehbaren Gefahrenkarten. angemessen zu beachten haben. Die Dimensionierung, die Anordnung und die Umgebungsbewilligungspflichtig. Kleinere, nicht schadenpotenzialrelevante Umbauten bei Gebäuden können ohne Schutz des gesamten Umbauten sind so zu gestalten, dass sie später ohne Gebäudes realisiert werden, sofern das Schadenausmass und Anpassungen in den Gesamtobjektschutz integriert werden der Kreis der gefährdeten Personen nicht erhöht wird. Die gestaltung von Bauten haben auf die Gefährdung Rücksicht zu Gefährdung von Nachbargrundstücken nicht wesentlich erhöht entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baugesuchs zu oder das Überbauen derselben verhindert werden. Der wenn aufgrund von Massnahmen die Gefahrensituation Gefahrensituation oder Risiken weitergehende Massnahmen ergänzende Auflagen zu machen. Er kann aufgrund der lokalen beseitigt oder hinreichend reduziert werden konnte, oder wenn Verschieben sowie gegen das Bersten der Zu- und Ableitungen in gesicherten Behältern und Räumen gelagert werden. Dabei verlangen. Er kann Ausnahmen von Bestim-mungen bewilligen, Einfüllstutzen sind baulich ausreichend vor Von den Bauten und Anlagen darf keine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Umweltgefährdende Materialien dürfen nur sind Tankanlagen und dergleichen gegen Aufschwimmen und Bei Überschwemmungsgefahr sind Geländeveränderungen so abfliessen kann und dass kein unewvünschter Aufstau oder nehmen. Insbesondere darf in allen Gefahrenzonen die Der Gemeinderat hat den Nachweis zur Schadenabwehr im zu schützen. Insbesondere die Gebäudehülle, die Lüftung und im Zusammenhang mit Bauvorhaben Massnahmen getroffen Bewilligungsverfahren zu prüfen und sofern notwendig zu gestalten, dass das Wasser möglichst ungehindert werden, welche eine Gefährdung des Gebietes aufheben. aussergewöhnlichen Ereignissen zu schützen. Ablenkung des Abflusses erfolgt. erbringen. können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.