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Art. 41 · Die Zone für intensive gewerbliche Tierhaltung ist für Zucht- und Mastbetriebe bestimmt, deren Futterbasis nicht auf eigener landwirtschaftlicher Produktion beruht

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 12 · Original-PDF

6. Zone für intensive gewerbliche Tierhaltung 7. lntensiverholungszone 4. Gewerbezone 5. lndustriezone 25 Die unter künstlichen Bedingungen erfolgende pflanzenSpeziallandwirtschaftszone Gemüseanbau wieder in die bauliche Produktion und die dazu erforderlichen Bauten oder Anlagen dürfen weder die Quantität noch die Qualität der lichen Erzeugnissen in Gewächshäusern aufgegeben, fällt die ordentliche Landwirtschaftszone zurück. Die da—nach nicht mehr zonenkonformen Bauten und Anlagen sind zu entfernen Vlfird die Produktion von landwirtschaftlichen oder gartenbauund die überbauten Flächen in FFF-Qualität zu rekultivieren. betroffenen Fruchtfolgefläche (FFF) schmälern. bebauten Fläche zu umfassen. 1 In der Landwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen zulässig, 24 Baureglement der Gemeinde Reichenburg soweit die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung sie erfordert. Für einen bestehenden Landwirtschaftsbetrieb gilt ein gartenbaulichen Nutzung sind in benachbarten Bauzonen Stöckli oder eine zusätzliche Wohnung zur Erleichterung des 3 Alle Bauten und Anlagen in derLandwirtschaftszone bedürfen 2 lmmissionen aus der üblichen landwirtschaftlichen oder einer kantonalen Raumplanungsbewilligung. Der Gemeinderat Generationenwechsels als zonenkonform. hinzunehmen. 1. Landwirtschaftszone 2. Speziallandwirtschaftszone Gemüseanbau zone Gemüseanbau erlaubt. Betriebs- und Ökonomiegebäude grundlage der Pflanzen, welche jedoch unter künstlichen gartenbaulicher Erzeugnisse dienen, welche über die innere 1 Die Speziallandwirtschaftszone Gemüseanbau ist für Bauten und Anlagen be-stimmt, die der bodenabhängigen und der Produktion bildet der natürliche Boden die ProduktionsAufstockung hinausgehen. Bei der bodenunabhängigen bodenunabhängigen Produktion landwirtschaftlicher oder standortgebunden ist. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe ||| Firsthöhe von 10 m nicht überschreiten. Betriebsund Wohnraum ist gestattet, soweit dieser betriebsnotwendig und In der Speziallandwirtschaftszone Gemüseanbau sind Bauten produzierte Erzeugnisse zulässig. Die Erstellung von verfahren qualitativ und quantitativ ausreichende Massnahmen Gemüsebau mindestens 5 % der mit Gewächshäusern der Speziallandwirtschaftszone Gemüseanbau realisiert Für den ökologischen Ausgleich sind im Baubewilligungsfestzulegen und umzusetzen. Diese können auch ausserhalb beurteilt dieses Bauvorhaben auf die Einhaltung der zulässig. Verkaufsflächen sind ausschliesslich für vor Ort Ökonomiegebäude dürfen die Gebäudehöhe von 15 m und Die Gewächshäuser dürfen die Gebäudehöhe von 8 m und und Anlagen zur Produktion pflanzenbaulicher Erzeugnisse Gewächshäuser sind in der gesamten SpeziallandwirtschaftsFür den Vogelschutz sind im Baubewilligungsverfahren werden. Sie haben innerhalb der Speziallandwirtschaftszone Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV. Bedingungen in Gewächshäusern wachsen. sind nur im bezeichneten Bereich zulässig. Massnahmen festzulegen und umzusetzen. Firsthöhe von 18 m nicht überschreiten. baupolizeilichen Vorschriften. gemäss Art. 43 LSV.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.