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Art. 8.3 · Erholungszone Eb
BZO Regensdorf · S. 23 · Original-PDF
8.3 Erholungszone Eb
1In der Erholungszone Eb sind Familiengartenhäuser, Kleintierställe sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind, zulässig.
2Familiengartenhäuser dürfen höchstens 15 m2 Grundfläche aufweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.