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Art. 8.2 · Erholungszone Ea
BZO Regensdorf · S. 23 · Original-PDF
8.2 Erholungszone Ea
1In der Erholungszone Ea sind Gebäude und Anlagen, die dem Sport dienen, zulässig.
2Bauten und Anlagen in der Erholungszone Leematten haben sich besonders gut ins Landschaftsbild einzuordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.