← BZO Regensdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 5.5 · Gewerbeerlaubnis / Gewerbeerleichterung

BZO Regensdorf · S. 19 · Original-PDF

5.5 Gewerbeerlaubnis / Gewerbeerleichterung

1In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig.

2In den im Zonenplan schwarz schraffierten Wohnzonen sowie in der Zone WG2.5 sind auch mässig störende Betriebe zulässig.

3In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.5 gelten für dauernd gewerblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile folgende Erleichterungen: – Ausnützungsbonus 1/5 der Grundausnützung – Grenzabstand für Gebäudeteile, deren grösste Höhe 4.0 m nicht übersteigt, min. 3.5 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.