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Art. 11 · Zoneneinteilung und Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen
BZO Regensdorf · S. 11 · Original-PDF
11 2.4d Höhenbeschränkung Altburg
In der Kernzone Altburg darf die Höhenkote von 455 m ü.M. mit keinem Gebäudeteil überschritten werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.