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Art. 10.50 · Schrägdächern

BZO Rafz · S. 11 · Original-PDF

10.50 Gesamthöhe bei Gebäuden mit

max. m 10.50 Schrägdächern Gesamthöhe bei Gebäuden mit

max. m 10.50 Gesamthöhe bei Gebäuden mit

max. m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.