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Art. 119 · Verfahrenskoordination

BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 45 · Original-PDF

-- Zuständigkeit 1 Der Gemeinderat überwacht die Anwendung der Bestimmungen. Bei vorschriftswidrigen Bauvorhaben hat er fristgemäss Einsprache zu erheben. In allen Fällen bleibt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die Rechtmässigkeitskontrolle durch die kantonalen Behörden vorbehalten.

2Zuwiderhandlungen werden wie solche gegen das kantonale Baugesetz bestraft. B. Baubewilligung Hinweis auf RBG / RBV RBG RBV

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.