Art. 39 · Teilrevision Nutzungsplanung
BZO Pfungen · S. 39 · Original-PDF
39 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung ErleichterungenGegenüber Fusswegen, freigeführten Trottoirs, Radwegen und Strassen, die vorwiegend dem Quartier-und Anstösserverkehr dienen, oderim Interesse des Ortsbildes kann der Abstand von Bäumen auf 2,00 m vermindert werden. Innenseiten von Kur-ven, Strassen-verzweigungen und Ausfahrten § 16 SAV:Auf der Innenseite von Kurven, Strassenverzweigungen und Aus-fahrten sind Sichtbereiche gemäss dem Anhang der SAV freizuhal-ten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0 ,80 m nicht überschreiten, bis 3 ,0 0 m Höhe dürfen zudem auch keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen. Lichtraumprofil§ 17 SAV:Das Ast-und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4,50 m Höhe zu wahren. An den vom Regierungsrat festgesetzten Versorgungs- und Exportrouten ist der Lichtraum bis auf eine Höhe von 4,80 m bzw. 5 ,20 m zu vergrössern.Bei Fuss-und Radwegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2,50 m verkleinert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch den Grundeigentümer dauernd freizuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.