Art. 26 · Fassadengestaltung
BZO Pfungen · S. 26 · Original-PDF
26 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 9. Sonderbauvorschriften 9.1 Verdichtetes Bauen im Gebiet Windeggstrasse / Köchligasse Geltungsbereich1 Die Sonderbauvorschriften gelte n für das im Zonen plan s o wie im zu gehörigen Plan 1 :500 bezeichneten Gebiet. Verhältnis zur kommu-nalen Bau- und Zonenordnung
2Soweit diese Sonderbauvorschriften nichts anderes bestimmen, gilt die jeweils gültige Bau
–und Zonenor d nung. Zweck3Die vorliegenden Sonderbauvorschriften bezwecken:
–Eine gute ortsbauliche Lösung für das Gebiet zwischen Win -deggstrasse und Köchligasse
–Eine gute Gestaltung und Einordnung der Bauten und Anl a gen im Einzelnen
–Die Weiterentwicklung der verdichteten St rassenzeilen struktur im Bereich Dorf-/Windeggstrasse entlang der Köchligasse
–Eine rationelle Erschliessung Besondere Bestimmun-gen 4 a) Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Plan b e zeichneten Baubereiche erstellt werden. Besondere Gebäude gemäss PBG können auch ausserhalb der bezeichneten Be reiche erstellt werden. Im Grünbereich dürfen Besondere Gebäude nur in be-gründeten Fällen erstellt werden.b) Innerhalb der Gebäudeprofile, welche durch die Baub e reiche, die Gebäudehöhe und die Firsthöhe beschränkt werden, ist die maximal zulässige Ausnützung nicht beschränkt.c) Umfasst ein Baubereich auch Nachbargrundstücke, ist ihnen gegenüber ein Grenzabstand von 3 ,50 m einzuha lten, sofern nicht eine gemeinsame Baueingabe erfolgt.d) Für die Anordnung der H auptgebäude ist der Gestaltungsricht -plan wegleitend.e) Die Parkierung ist für die Baubereiche 2 und 3 soweit möglich zusammenzufassen und unterirdisch im eng e ren Bereich der im Plan bezeichneten Stellen anzuord nen. Beteiligungen an bestehenden Gemeinschaftsanlagen bleiben vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.