Art. 20 · Teilrevision Nutzungsplanung
BZO Pfungen · S. 20 · Original-PDF
20 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 8.5RenovationenAnforderungenRenovationen haben die Gestaltungsvorschriften für Neu bauten zu erfüllen. 8.6AussichtsschutzAnforderungen1 An den im Zonenplan bezeichneten Aussichtspunkten d arf der Ausblick weder durch Bauten noch durch Bepflanzungen geschmälert werden.
2Bei den im Zonenplan bezeichneten Aussichtslagen muss der Aus-blick mindestens auf einen Drittel der angrenzenden Parzellenlänge und unter einem vertik a len Sichtwinkel von 8° alter Teilung talwärts gewährleistet sein. 8.7AussenantennenEinordnungIn den Kernzonen sind Aussenantennenanlagen nur zuläs sig, wenn sie sich gut ins Ortsbild einordnen. 8.8 Abstellplätze für Motorfahrzeuge Grenzbedarf(erforderliche Abstell-plätze) De r Grenzbedarf der Abstellplätze wird nach Benützerkategorien der Parkplätze aufgrund der Nutzungsart der Bauten und Anlagen ermittelt. Bruchteile werden dabei aufgerundet. Der Grenzbedarf wird anhand der folgenden spezifischen Bedar fswerte für Perso-nenwagen-Abstellplätze (PP) ermittelt. Zahl der Fahrzeug-abstellplätze
1Die Zahl der erforderlichen Fahrzeugabstellplätze b e trägt bei Wohnbauten:- Wohnungen bis 2 Zimmer 1 PP pro Wohneinheit
–Wohnungen mit mehr als 2 Zimmern 1.5 PP pro Wohneinheit- Einfamilienhäuser und Wohnungen mit mehr als fünf Zimmern 2 PP pro Wohneinheit
–Für Läden und Büros ist pro 50 m2 Laden
–bzw. Arbeit s fläche ein Pflichtabstellplatz zu erstellen. Bruchteile von Fahrzeugabstellplätzen sind aufzuru n den.
2Bei anderen Bauten und Anlagen bestimmt sich die Zahl der Ab-stellplätze aufgrund der VSS -Norm (SN 641 400) und des zu erwartenden Fahrzeugverkehrs.
3Zufahrten zu Ei nzelgaragen werden als Fahrzeugabstellplätze anerkannt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.