Art. 9 · Spezielle Bauvorschriften
BZO Pfäffikon ZH · S. 7 · Original-PDF
Freiraum 1 In den in den Detailplänen speziell bezeichneten Gebieten sind keine Bauten zulässig. Geschlossene Bauweise 2 Die geschlossene Bauweise ist bis zur Gesamtlänge von 50 m gestattet. Fassaden- und Dachgestaltung sind von Grundstück zu Grundstück zu variieren; dies darf durch Zusammenlegung von Grundstücken nicht umgangen werden. Seite 7 von 18 Baubegrenzungslinien 3 Im Dorf Pfäffikon sind Hauptgebäude auf die im Detailplan bezeichneten Baubegrenzungslinien zu stellen. Kleinbauten und Anbauten gemäss § 273 PBG sind gegenüber den Baubegrenzungslinien deutlich zurückzusetzen. Firstrichtung 4 Die Hauptfirstrichtung hat der Angabe im Plan zu entsprechen. Nutzweise 5 Entlang der Seestrasse, der Kempttalstrasse (bis Einmündung Tunnelstrasse) und der Hochstrasse (bis Einmündung Bahnhofstrasse) sind im Erdgeschoss strassenseits keine Wohnungen zulässig. Strassenabstand 6 Wo Baulinien fehlen und in den Detailplänen keine Festlegungen bestehen, kann der gesetzliche Strassenabstand unterschritten werden, soweit dies zur Aufwertung des Ortsbildes beiträgt und sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Fassadengestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.