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Art. 60 · Gestaltungsplan
BZO Pfäffikon ZH · S. 17 · Original-PDF
1 Die Erfüllung der Anforderungen muss über einen Gestaltungsplan nachgewiesen werden. 2 Der Perimeter d es Gestaltungsplans muss mind. 50 % der Fläche eines der im Zonenplan definierten Bebauungsgevierte umfassen. 3 Die Gestaltungspläne bedürfen der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung sowie der kantonalen Genehmigung. Seite 17 von 18 V. Schlussbestimmungen Inkrafttreten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.