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Art. 59 · Erleichterungen

BZO Pfäffikon ZH · S. 17 · Original-PDF

Folgende Erleichterungen können bei Erfüllung der Anforderungen beansprucht werden:

–Bauen auf die Strassengrenze ist zulässig, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

–Zulässige Fassaden- und Gesamthöhe: Traufseitige Fassadenhöhe max. 17.50 m Gesamthöhe max. 21.50 m

–Die Baumassenziffer wird entsprechend dem Flächenanteil bezogen auf das Bebauungsgeviert auf folgende Werte erhöht: ab 50 % Flächenanteil max. 4.5 m3/m2 ab 80 % Flächenanteil max. 5.0 m3/m2 Die Zwischenstufen von 50 – 80 % können linear interpoliert werden.

–Artikel 42 und 43 BZO müssen nicht berücksichtigt werden. Gestaltungsplan

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.