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Art. 40 · Begrünung / Grünflächen
BZO Pfäffikon ZH · S. 14 · Original-PDF
flächen 1 Flachdächer von Hauptgebäuden sind – soweit sie nicht als Terrassen oder zur Nutzung von Sonnenenergie dienen – angemessen zu begrünen. 2 Die Grünflächen sind angemessen mit Bäumen zu durchsetzen. Es wird auf § 238 a Abs. 1 PBG verwiesen. Siedlungsrand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.