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Art. 29 · Geschlossene Bauweise
BZO Pfäffikon ZH · S. 11 · Original-PDF
In den Wohnzonen ist die geschlossene Überbauung bis zur jeweiligen zonengemässen max. Gebäudelänge gestattet, wenn an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Die max. Gesamtlänge entspricht der max. Gebäudelänge. Seite 11 von 18 Dachgestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.