Art. 48 · Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
BZO Otelfingen · S. 17 · Original-PDF
1Für die im Zonenplan punktiert umfahrenen Bereiche sind Gestaltungspläne zu erarbeiten. Hierbei sind die gebietsspezifischen Zielsetzungen gemäss den nachfolgenden Absätzen umzusetzen.
2Längs Staatsstrassen: Es ist eine gute Gestaltung entlang der Staatsstrassen unter Berücksichtigung der Lärmschutzvorschriften anzustreben.
3Brüel Nord: Für das Gebiet gelten die folgenden quantitativen und qualitativen Zielsetzungen:
a)Festlegung einer ortsbildverträglichen Struktur und Körnigkeit von Bebauung und Freiräumen unter Berücksichtigung der Scharnierfunktion zwischen dem historischen Ortskern und dem südlich anschliessenden Quartier. Die räumlichen Qualitäten des historischen Ortskerns sind aufzunehmen und durch entsprechende platzartige Aufweitungen des Strassenraumes, die Wahrung von Durchblicken sowie eine gezielte Regelung der Firstrichtungen und der Dachgestaltung weiterzuentwickeln. Bei Hauptbauten sind aus-schliesslich Satteldächer zulässig. Die Freiraumplanung hat zusammenhängend, über die Grenzen der einzelnen Grundstücke hinaus zu erfolgen.
b)Einrichtung von Nutzungen zur Förderung der Quartierbelebung; hierzu zählen insbesondere Orte der Begegnung im Aussenraum für die gesamte Dorfbevölkerung in Verbindung mit publikumsorientierten bzw. öffentlich nutzbaren Räumen im Erdgeschoss.
c)Es werden zeitgemässe und zukunftsweisende Regelungen in Bezug auf Lärmschutz, Energieversorgung und Mobilität sowie Massnahmen zum klimaangepassten Bauen verlangt. Der Grenzbedarf gemäss Art. 43 Abs. 2 BZO gilt als Obergrenze für Abstellplätze für Personenwagen. Seite | 17
d)Eine Etappierung ist zulässig. Zwischenstände müssen funktionsfähig und hochwertig gestaltet sein.
e)Die Grundordnung ist massgebend für die bauliche Dichte und Körnigkeit der Neubauten.
4Im Gatter: Für das Gebiet sind mit einem Gestaltungsplan die Voraussetzungen zu schaffen für eine gute Einordnung der Bauten und die Gestaltung von Freiräumen entlang dem Siedlungsrand.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.