← BZO Otelfingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 22 · Dachform

BZO Otelfingen · S. 12 · Original-PDF

1In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten sind Bauten mit Flachdächern nicht zulässig. Ausgenommen sind Kleinbauten und Anbauten und als Terrassen genutzte, eingeschossige Gebäudeteile.

2Flachdächer von Hauptbauten mit einer Fläche von mehr als 20 m2 sind mit wasserspeichernden, genügend starken Vegetationsschichten ökologisch wertvoll zu begrünen, soweit sie nicht als Terrasse genutzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.