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Art. 17 · Kamine
BZO Otelfingen · S. 10 · Original-PDF
1Bei Umbauten ohne Nutzungsänderung sind Kamine in ortsüblicher Form und gemauert zu erstellen. Auf umgenutzten Ökonomiegebäuden resp. -teilen, Ersatz- und Neubauten sind auch andere Formen und Materialien zulässig, sofern sie auf das Dach, das Gebäude und die Umgebung abgestimmt sind.
2Die Ausmündung von Kaminen und Abgasleitungen über Dach ist in Firstnähe anzuordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.