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Art. 94 · Die im Schutzzonenplan bezeichneten Bäume, Hecken und Feldgehölze sind geschützt

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 67 · Original-PDF

1 Die im Schutzzonenplan bezeichneten Bäume, Hecken und Feldgehölze sind geschützt. Sie dürfen nicht gefährdet und müssen gepflegt und unterhalten werden. Bei Abgang ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Geschützte Bäume, Hecken und Feldgehölze

2 Das Fällen von hochstämmigen Bäumen gemäss Abs. 1 sowie grössere Grabarbeiten im Umkreis von 10.00 m bedürfen einer Bewilligung durch das Hochbauamt. Zuständig für die Erteilung von Rodungsbewilligungen von Hecken ist das Regierungsstatthalteramt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.