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Art. 48 · Dachneigung

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 27 · Original-PDF

1 Die Dachneigung bei Schrägdächern hat sich an den typischen Dächern des Quartiers, des Strassenzuges oder der Gebäudegruppe zu orientieren.

2 Die Dachneigung hat zwischen 18° und 42° zu betragen.

3 Die Neigung von Flachdächern darf 6° nicht übersteigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.