Art. 8 · Grundmasse
BZO Opfikon · S. 13 · Original-PDF
1Es gelten folgende Grundmasse:
Z4 Z5 Z6 ZBG
a)Vollgeschosse 4 5 6 frei
b)Anzahl Dachgeschosse bei einem Gebäude mit Schrägdach und bei erreichter Vollgeschosszahl 1 1 1 --
c)Anzahl Attikageschosse bei einem Gebäude mit Flachdach und bei erreichter Vollgeschosszahl 1 1 1 1
d)anrechenbare Untergeschosse 1 1 1 --
e)Gebäudelänge
––––––– unbeschränkt ––––––– f) Grundabstand ––––––– gemäss PBG –––––––
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.
g)Ausnützungsziffer 130 % 130 % 150 % 200 %
Erhöhte Ausnützung (gem. Art. 8, Abs. 2) -- 165 % 200 % --
h)zulässige Bautiefe bei Grenzbau:
–für mehrgeschossige Gebäude
und Gebäudeteile 20 m 20 m 20 m 20 m
–für eingeschossige Gebäude
und Gebäudeteile 30 m 30 m 30 m 30 m i) Fassadenhöhe:
–bei Schrägdächern und Gebäuden
mit nicht begehbarem Flachdach 17.5 m 21.5 m 25.0 m 25.0 m
–bei Gebäuden mit Attikageschossen bzw. begehbarem Flachdach 18.6 m 22.6 m 26.1 m 26.1 m j) Gesamthöhe bei Gebäuden mit Attikageschossen bzw. begehbarem Flachdach 21.0 m 25.0 m 28.5 m 28.5 m
2In den Zonen Z5 und Z6 entlang der Schaffhauserstrasse gilt eine erhöhte Ausnützung. Die hierfür massgebliche Fläche umfasst den Bereich zwischen der strassenseitigen Parzellengrenze und der Linie, die im Abstand von 15.0 m zur Gestaltungsbaulinie verläuft. Die erhöhte Ausnützung kann ausschliesslich in diesem Bereich konsumiert werden, eine Übertragung auf andere Grundstücksteile oder Grundstücke ist ausgeschlossen. Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 14 Art. 8 Geschlossene Bauweise
1Die Gebiete mit vorgeschriebener und erlaubter geschlossener Bauweise sind in Plan 3 zu den Sonderbauvorschriften dargestellt.
2Die geschlossene Bauweise ist bis auf eine Tiefe von 15 m, gemessen ab der Baulinie, ohne Zustimmung des Nachbarn gestattet. Im Wohnbereich WGlp ist die geschlossene Bauweise nur mit Zustimmung des Nachbarn zulässig. Art. 8 Lage In der Kernzone dürfen von den vorgeschriebenen Parkplätzen höchstens 30% ausserhalb des Gebäudes angeordnet sein. Die Besucherparkplätze in den Wohnzonen sind in der Regel von den Schlafzimmerbereichen fernzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.