← BZO Opfikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 5 · Festlegungen Kernzone K2 Oberhausen

BZO Opfikon · S. 10 · Original-PDF

1Innerhalb dem Ortskern von Oberhausen werden zusätzlich zur Kategorie A folgende Gebäudekategorien unterschieden: Gebäudekategorien

Kat. B Hinsichtlich Lage, Stellung und Kubus für das Ortsbild bedeutsame Bauten (schwarz umrandet) Kat. C Übrige Bauten (Neubauten und nicht privilegierte Ersatz- und Umbauten). Bauten Kat. B

2Der Umbau und Ersatz von Bauten Kat. B ist unter annähernder Beibehaltung von Lage, Stellung und Kubus gestattet. Für Neubauteile gelten die Festlegungen für Neu- und Kat. C-Bauten sinngemäss. Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 11

3Für Neubauten sowie Ersatz- oder Umbauten von Bauten der Kat. C gelten folgende Grundmasse: Vollgeschosse 2 Anrechenbare Dachgeschosse* 2 Anrechenbares Untergeschoss 1 max. Gebäudelänge 30 m max. Gebäudebreite 14 m max. Fassadenhöhe 8.5 m Grundabstand 3.5 m Mehrlängenzuschlag 1/4 der Mehrlänge

über 14 m, max. 4 m Neubauten und Bauten der Kat. C, Grundmasse * Ein anrechenbares Dachgeschoss kann durch ein drittes Vollgeschoss mit max. 1.70 m Kniestockhöhe ersetzt werden. Art. 5

1Es gelten folgende Wohnanteile: Wohnanteile und Quartierversorgung Zone WGlp Da Db Dc, Ma Mb, Mc, Md, Me Wohnanteil min. 100% 0% 0% – 60% Wohnanteil max. – 35% 0% – –

2Eine Bautiefe ab der Baulinie entlang der Thurgauerstrasse ist keine Wohnnutzung zugelassen.

3In den Gebieten mit erhöhten Erdgeschossen (SBV Art. 10 Abs. 1) ist keine Wohnnutzung im Erdgeschoss zugelassen.

4Für den Dienstleistungsbereich Dc wird ein angemessener Wohnanteil im Rahmen eines Gestaltungsplanverfahrens festgelegt (SBV Art. 6).

5Die Mindestwohnanteile in der WGlp können bis max. 15% durch Quartierversorgungsbetriebe substituiert werden. 32 Sonderbauvorschriften für das Gebiet Glattpark

6Für Neubauten gilt: Eine Verlegung der Wohnanteile auf andere Grundstücke ist innerhalb des Dienstleistungsbereiches Da im jeweiligen Geviert zwischen Stichstrasse, Grünkorridor, Thurgauerstrasse und Zonengrenze zum Mischbereich Mb zulässig. Die Verlegung von Wohnanteilen ist bei den beteiligten Grundstücken als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken.

7Im Übrigen gelten die Bestimmungen gem. Art. 19 Bau- und Zonenordnung. Art. 5 Anpassung im Einzelfall

1Bei einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung des öffentlichen Verkehrsangebotes können der Mindestbedarf und die Ansätze gemäss Art. 3 mit der Baubewilligung erhöht oder reduziert werden. Aus besonderen Gründen können weitere Reduktionen angeordnet werden.

2Besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere des Verkehrs oder des Schutzes von Wohngebieten, Natur- und Heimatschutzobjekten, Luft und Gewässern, kann von den Grenzwerten gemäss Art. 3 nach unten oder oben abgewichen werden. 46 Parkplatz-Verordnung der Stadt Opfikon

ZoneWGlpDaDbDc, MaMb, Mc, Md, Me
Wohnanteil min.100%0%0%–60%
Wohnanteil max.–35%0%––

Tabelle von S. 31 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.