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Art. 46 · Freihaltung gemäss Ergänzungsplan

BZO Opfikon · S. 27 · Original-PDF

Von den Aussichtslagen Foracher und Halden ist der Ausblick entsprechend den Angaben im Ergänzungsplan freizuhalten. Freihaltung gemäss Ergänzungsplan 4.4 WALD- UND GEWÄSSERABSTÄNDE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.