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Art. 31 · Grundabstand

BZO Opfikon · S. 22 · Original-PDF

Grosser Grundabstand

1Der grosse Grundabstand ist in der Regel vor der Hauptwohnseite, d.h. vor der am meisten gegen Süden gerichteten Längsfassade einzuhalten. Kleiner Grundabstand

2Der kleine Grundabstand gilt vor den übrigen Fassaden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.