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Art. 27 · Nutzweise
BZO Opfikon · S. 21 · Original-PDF
Die Nutzweise richtet sich nach den Festlegungen des Planungs- und Baugesetzes.
2.7.2 Erholungszone E
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.