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Art. 26 · Bauvorschriften

BZO Opfikon · S. 21 · Original-PDF

1Für Bauten und Anlagen in dieser Zone gelten ausschliesslich die Bauvorschriften des Planungs- und Baugesetzes.

2Gegenüber benachbarten Zonen gelten deren Massvorschriften auf einer Tiefe von 10 m.

2.7 FREIHALTE- UND ERHOLUNGSZONEN

2.7.1 Freihaltezone F

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.