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Art. 265 · einzuhalten

BZO Opfikon · S. 25 · Original-PDF

PBG einzuhalten. Abstände von Strassen, Plätzen und Wegen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.