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Art. 13 · Industriezone I

BZO Zonenreglement Olten · S. 11 · Original-PDF

1. Nutzung Industrie-, und Dienstleistungsbetriebe und Gewerbebetriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen.

2. Baumasse Gebäudehöhe max. 20.00 m

3. Umgebung Ein angemessener Teil des Grundstücks ist zu begrünen. Die Grünflächen sind in der Regel im Bereich der Parzellengrenzen anzuordnen und vorwiegend mit standortgerechten einheimischen Arten zu bepflanzen. Dies gilt im Besonderen für den Bauverbotsbereich entlang anderer Zonen gemäss § 24 Abs. 2 KBV und entlang öffentlicher Strassen. Es ist auf eine attraktive Gestaltung des Raumes zwischen Fassade und Strasse als besucherorientierte Seite der Betriebe zu achten.

Flachdächer sind grundsätzlich zu begrünen. M:\06 Stadtplanung Energie Mobilität Umwelt\04 Nutzungsplanung\01 Zonenplan\13-041 Zonenreglement\Genehmigungsexemplar nachgeführt\Zonenreglement mit Anhängen nachgeführt_Dez.2013.rtf 11

Zonenreglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.