Art. 38 · Naturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 31 · Original-PDF
Signatur im Bauzonen- oder Kulturlandplan Naturobjekt Hecke, Feldgehölz mit grüne Signatur Pufferstreifen Baumreihe, Allee grüne Punktreihe grün punktierte Fläche Hochstammobst garten Geologisches Objekt lila Punkt Die im Bauzonen- und Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten.
2Detaillierte Nutzungs- und Pflegebestimmungen werden in den Richtli nien zum Vollzug Naturschutz oder in Verträgen mit den Eigentümern / Bewirtschaftern geregelt.
3Folgende Naturobjekte sind geschützt: Schutzziel und Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkung Schutzziel: Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreich tum, Trittstein- und Vernetzungselement, Gliederung der Landschaft sowie Windschutz. Pflegemassnahmen: Struktur erhalten; periodisch mit selektivem Schnitt verjüngen; im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf Stock setzen; in der Regel vorgelagerten Krautsaum von mind. 3 m Breite er halten und pflegen; keine Bauten, Ablagerungen und Depots innerhalb des Objektes und Pufferstrei fens. Schutzziel: siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement, Artenreichtum, Kulturrelikt, Brut- und Nahrungsbiotop, Trittsteinelement. Pflegemassnahmen: Volumen erhalten; Pflege auf lange Lebensdauer; im Bedarfsfall sachgerechter Baumschnitt; natürliche Abgänge ersetzen. Schutzziel: landschaftsprägendes Kultur- und Natu relement, Brut- und Nahrungsbiotop, Trittsteinele ment. Pflegemassnahmen: fachgerechter Baumschnitt; abgehende Bäume wieder mit Hochstammobst bäumen ersetzen, Ergänzungspflanzungen er wünscht. Bei Betriebserweiterungen kann der Gemeinderat die Beseitigung von im Kulturlandplan eingetrage nen Hochstammobstgärten im für die Erweiterung notwendigen Ausmass bewilligen, wenn dafür flä chengleicher Ersatz geschaffen wird. Schutzziel: geologische Objekte von naturgeschicht lichem Wert erhalten. Pflegemassnahmen: periodisches säubern; vor dem Überwachsen durch Gebüsch oder Pioniervegetati on freizuhalten. 28 Weiher, Quelle blauer Punkt Geschützter Waldrand grüne Dreiecke Einzelbaum grüner Punkt -8- ehen,-gelt€n als stark störend §-4ö-
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.