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Art. 38 · Naturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 31 · Original-PDF

Signatur im Bauzonen- oder Kulturlandplan Naturobjekt Hecke, Feldgehölz mit grüne Signatur Pufferstreifen Baumreihe, Allee grüne Punktreihe grün punktierte Fläche Hochstammobst­ garten Geologisches Objekt lila Punkt Die im Bauzonen- und Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten.

2Detaillierte Nutzungs- und Pflegebestimmungen werden in den Richtli­ nien zum Vollzug Naturschutz oder in Verträgen mit den Eigentümern / Bewirtschaftern geregelt.

3Folgende Naturobjekte sind geschützt: Schutzziel und Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkung Schutzziel: Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreich­ tum, Trittstein- und Vernetzungselement, Gliederung der Landschaft sowie Windschutz. Pflegemassnahmen: Struktur erhalten; periodisch mit selektivem Schnitt verjüngen; im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf Stock setzen; in der Regel vorgelagerten Krautsaum von mind. 3 m Breite er­ halten und pflegen; keine Bauten, Ablagerungen und Depots innerhalb des Objektes und Pufferstrei­ fens. Schutzziel: siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement, Artenreichtum, Kulturrelikt, Brut- und Nahrungsbiotop, Trittsteinelement. Pflegemassnahmen: Volumen erhalten; Pflege auf lange Lebensdauer; im Bedarfsfall sachgerechter Baumschnitt; natürliche Abgänge ersetzen. Schutzziel: landschaftsprägendes Kultur- und Natu­ relement, Brut- und Nahrungsbiotop, Trittsteinele­ ment. Pflegemassnahmen: fachgerechter Baumschnitt; abgehende Bäume wieder mit Hochstammobst­ bäumen ersetzen, Ergänzungspflanzungen er­ wünscht. Bei Betriebserweiterungen kann der Gemeinderat die Beseitigung von im Kulturlandplan eingetrage­ nen Hochstammobstgärten im für die Erweiterung notwendigen Ausmass bewilligen, wenn dafür flä­ chengleicher Ersatz geschaffen wird. Schutzziel: geologische Objekte von naturgeschicht­ lichem Wert erhalten. Pflegemassnahmen: periodisches säubern; vor dem Überwachsen durch Gebüsch oder Pioniervegetati­ on freizuhalten. 28 Weiher, Quelle blauer Punkt Geschützter Waldrand grüne Dreiecke Einzelbaum grüner Punkt -8- ehen,-gelt€n als stark störend §-4ö-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.