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Art. 3 · Planungsgrundsätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 8 · Original-PDF

1Die BNO dient der Verwirklichung der Planungsgrundsätze hinsichtlich der angestrebten räumlichen Ordnung und Abstimmung. Das behörden­ verbindliche Entwicklungskonzept sowie die nachfolgenden Planungs­ grundsätze bilden zudem den Beurteilungsmassstab für raumwirksame Tätigkeiten. Planungsgrundsätze

2Der Siedlungsentwicklung und -Umstrukturierung ist in den nachgeord­ neten Planungs- und Bewilligungsverfahren besondere Rechnung zu tragen hinsichtlich:

–der qualitätsvollen Quartierstrukturen, namentlich im Zentrum und den Entwicklungsgebieten

–der Aufwertung von Aussenräumen

–der Abstimmung unterschiedlicher Nutzungen in Mischzonen

–der ökologisch wertvollen und klimaangepassten Siedlungs­ entwicklung.

3Die Gemeinde Oftringen legt Wert auf eine hochwertige Siedlungs- und Wohnqualität. Die Baukultur hat einen hohen Stellenwert. Überbauun­ gen sind sorgfältig zu gestalten und zu strukturieren. 5 * Die Strassenräume sind attraktiv, bedürfnisgerecht und vielfältig nutz­ bar zu gestalten.

5Die Landschaft ist in ihrer Eigenheit zu erhalten und aufzuwerten. Die Naherholungsräume sowie deren umweltschonende Erreichbarkeit sind zu fördern. ® Eine ausreichende Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit sind zu schaffen und zu erhalten. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie die Rad- und Fusswegverbindungen sind zu fördern. Verdichtetes Bauen an Standorten mit gutem öffentlichem Verkehrsan­ schluss ist zu fördern. ® Auch für Bauten in der Arbeitszone gilt der Grundsatz der Innenent­ wicklung und das Ziel einer hohen Arbeitsplatzintensität. 3. Gestaltungspläne

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.