Art. 27 · Naturschutzzone Wald
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 24 · Original-PDF
Bezeichnung Schutzziel im Plan Ausprägung/ Bezeichnung Naturschutzzone Wald (allgemein) N 21 Lebensraummosaiks. Keine Düngung. Bisher nicht beweidete Flächen dürfen nur als Heuwiese genutzt werden. Bei fehlendem Bewirtschaf tungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni (je nach Situa tion 1. Juli), feuchte Kohl distelwiesen ab 1. Juli. Empfehlung; bei jedem Schnitt 5-10 % stehen las sen. Pflegemassnahmen, Nut zungseinschränkungen Auf Absatz 2 und 3 abgestimmte Bewirtschaftung. sondere geschützte Am phibienarten. Erhaltung und Förderung der typischen, auf einen Lebensraum mit nährstoff armen Bedingungen ange wiesenen Pflanzen und Tierarten (artenreiche Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere.
2Die Bestände sind nach Möglichkeit auf natürliche Art zu verjüngen, wobei standortheimische Baumarten grundsätzlich zu erhalten und zu fördern sind. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Sämtliche Holzschläge auf kleinflächigem Waldeigentum (kleiner als 20 ha) sind durch den Revierförster vorgängig anzuzeichnen (§ 28 Verord nung zum Aargauer Waldgesetz).
2Soweit nachstehend oder vertraglich keine abweichenden Vereinba rungen bestehen, sollen standortheimische Laubhölzer (je nach Standort auch Tanne, Föhre, Eibe) einen minimalen Anteil von 80% und Exoten (z.B. Douglasie, Roteiche) einen maximalen Anteil von 5% einnehmen. In seltenen Waldgesellschaften sind ausschliesslich standortheimische Baumarten zu fördern. Schutz, Erhalt und Förderung des Lebensraums. * Für die folgenden Ausprägungen der Naturschutzzone Wald gelten zusätzliche Pflegemass nahmen bzw. Nutzungseinschränkungen. Bezeichnung Schutzziel im Plan Ausprägung / Bezeichnung Altholzinsel / P Prozessschutz Natunwaldreservat Felsflur, Blockschutthalde F Ruderalstandort Steinbruch Bachthalen R w Feucht- und Nass standort Looweiher
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.