Art. 26 · Naturschutzzone im Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 22 · Original-PDF
Die Naturschutzzone dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebens räumen schutzwürdiger Pflanzen und Tiere sowie von typischen Einzel objekten. Naturschutzzone im Kulturland
2Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, Anla gen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgra bungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Düngung und Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkraut vertilgungsmitteln, Mulchen, Aufforstung und Campieren nicht gestattet. Wo ein Schnitt erfolgt, ist das Schnittgut nach der Mahd abzuräumen.
3In der Naturschutzzone ist alles zu unterlassen, was die Pflanzen- und Tierwelt beeinträchtigen kann. '* Bauten, Anlagen und andere Massnahmen zur Erhaltung und Förde rung der Naturwerte und zur Optimierung der Schutzziele können bewil ligt werden.
5Naturschutzzonen dürfen betreten werden
a)für die Bewirtschaftung und Unterhaltsarbeiten,
b)für die Übenwachung und Erfolgskontrollen,
c)für wissenschaftliche Untersuchungen,
d)für geführte Exkursionen. ® Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Bewirtschaftenden und der Gemeinde bzw. dem Kanton zur Abgeltung ökologischer Leis tungen, wobei nach Bedarf weitere, dem Schutzziel entsprechende und im Einzelfall festzulegende Anforderungen und Bedingungen zu erfüllen sind. 19 Folgende Naturschutzzonen werden ausgeschieden: Bezeichnung Schutzziel im Plan Zone Türkis (1) Naturschutzzone 1 Esel Türkis (2) Naturschutzzone 2 Amsler Zopf/Aka zienweg Türkis (3) Naturschutzzone 3 Schützgrube Türkis (4) Naturschutzzone 4 Looweiher Türkis (5) Naturschutzzone 5 Wiggertalstrasse Bewirtschaftung, Unterhalt, Nutzungs einschränkung Reich strukturierter Trocken-/ Magerwiese Südhang mit Magerwiesen, jährlich 1x mähen ab Hochstammobstgärten und 15. Juni. Hecken als Lebensraum für viele bedrohte Pflanzenund Vogelarten. Keine Düngung. Hecken abschnittsweise pflegen. Abgestorbene Bäume wo möglich als Totholz erhal ten und Ersatzpflanzung anstreben. Kleinstrukturen anlegen und pflegen. Wichtiges Element der Fromentalwiese erster Schnitt ab 15. Juni, keine Düngung und Beweidung. naturräumlichen Vernet zung mit Fromentalwiese, Hecke und Weiher. Hecken abschnittsweise pflegen. Weiher wenn nötig perio disch ausbaggern im Spätsommer / Herbst. Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen, insbe sondere geschützte Am phibienarten. Weiher und Ufer, Streu- streuflächen erster Schnitt fläche, Bachaue mit Wald- , j r ab 1. September; wo randzone und Steilbord: nötig abgestimmt auf ZielErhalt seltener und gefähr- Lin(j Leitarten später. deter Arten, insbesondere Amphibien, Lebensräume Magerwiesen erster Schnitt und Strukturen. ab 15. Juni, keine Düngung und Beweidung. Weiher wenn nötig perio disch ausbaggern im Spätsommer / Herbst. Wald- und Waldrandpflege (vgl. § 38). Ökologische AusgleichsAngepasste Bewirtschaf massnahme für den Bau tung des Lebensraumder Wiggertalstrasse: mosaiks (vgl. § 38). grosse Ruderalfläche, Hochstammbäume, Altholzhaufen und Heckenpflanzung. 20 Lebensraum für seltene Auf Entwicklung angepassTiere und Pflanzen, insbe- te Bewirtschaftung des Türkis (6) Naturschutzzone 6 Im Loo Gelb Magerwiese -T -F -Trocken
–Feucht Heuwiese).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.