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Art. 18 · Spezialzone Autobahnanschluss SPA

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 18 · Original-PDF

Die Spezialzone Autobahnanschluss SPA ist für Dienstleistungsbetrie­ be aller Art, Gewerbe und Wohnungen bestimmt. Spezialzone Autobahn­ anschluss SPA

2Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Per­ sonal zulässig. Eine darüber hinaus gehende Wohnnutzung ist im Rah­ men eines Gestaltungsplans möglich.

3Die zulässigen Gebäudehöhen und Abstände werden vom Gemeinde­ rat nach gestalterischen Gesichtspunkten bestimmt. Gegenüber Nach­ bargrundstücken gelten die Massvorschriften der Zone WG3. * Fachmärkte für den Verkauf von Gütern des aperiodischen Bedarfs sind zulässig. Für die gesamte Zone SPA gilt ein Gesamtkontingent für entsprechende Verkaufsflächen (inkl. solche im Freien) von maximal 50'000 m^, welches proportional zur anrechenbaren Grundstücksfläche auf die einzelnen Teilareale verteilt wird. Durch Dienstbarkeitsvertrag können Teilkontingente innerhalb der SPA verschoben werden, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Nicht zulässig sind Ver­ kaufsbetriebe und Einkaufszentren für den Verkauf von Gütern des täg­ lichen und periodischen Bedarfs mit einer Verkaufsfläche von mehr als 3'000 m^ pro Anlage. Die Summe dieser Verkaufsflächen darf in der Zo­ ne SPA insgesamt maximal 5'000 m^ betragen.

5Um eine übermässige Verkehrs- und Umweltbelastung zu vermeiden, sind die Nutzungen innerhalb der SPA so zu wählen und allenfalls zu li­ mitieren, dass pro 1'000 m^ anrechenbare Grundstücksfläche maximal

9Fahrzeuge/h auf das öffentliche Strassennetz ausfahren. Bis zu 1/3 der Teilkontingente können durch Dienstbarkeitsvertrag innerhalb der SPA verschoben werden, sofern keine öffentlichen Interessen entge­ genstehen. Der Gemeinderat kann die Erhöhung von Teilkontingenten um maximal 30 % bewilligen, wenn dadurch die Spitzenbelastung der Kl 04 aufgrund sich ergänzender Nutzungskombinationen oder verscho­ bener Benützungsspitzen nicht erhöht wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.