Art. 18 · Spezialzone Autobahnanschluss SPA
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 18 · Original-PDF
Die Spezialzone Autobahnanschluss SPA ist für Dienstleistungsbetrie be aller Art, Gewerbe und Wohnungen bestimmt. Spezialzone Autobahn anschluss SPA
2Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Per sonal zulässig. Eine darüber hinaus gehende Wohnnutzung ist im Rah men eines Gestaltungsplans möglich.
3Die zulässigen Gebäudehöhen und Abstände werden vom Gemeinde rat nach gestalterischen Gesichtspunkten bestimmt. Gegenüber Nach bargrundstücken gelten die Massvorschriften der Zone WG3. * Fachmärkte für den Verkauf von Gütern des aperiodischen Bedarfs sind zulässig. Für die gesamte Zone SPA gilt ein Gesamtkontingent für entsprechende Verkaufsflächen (inkl. solche im Freien) von maximal 50'000 m^, welches proportional zur anrechenbaren Grundstücksfläche auf die einzelnen Teilareale verteilt wird. Durch Dienstbarkeitsvertrag können Teilkontingente innerhalb der SPA verschoben werden, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Nicht zulässig sind Ver kaufsbetriebe und Einkaufszentren für den Verkauf von Gütern des täg lichen und periodischen Bedarfs mit einer Verkaufsfläche von mehr als 3'000 m^ pro Anlage. Die Summe dieser Verkaufsflächen darf in der Zo ne SPA insgesamt maximal 5'000 m^ betragen.
5Um eine übermässige Verkehrs- und Umweltbelastung zu vermeiden, sind die Nutzungen innerhalb der SPA so zu wählen und allenfalls zu li mitieren, dass pro 1'000 m^ anrechenbare Grundstücksfläche maximal
9Fahrzeuge/h auf das öffentliche Strassennetz ausfahren. Bis zu 1/3 der Teilkontingente können durch Dienstbarkeitsvertrag innerhalb der SPA verschoben werden, sofern keine öffentlichen Interessen entge genstehen. Der Gemeinderat kann die Erhöhung von Teilkontingenten um maximal 30 % bewilligen, wenn dadurch die Spitzenbelastung der Kl 04 aufgrund sich ergänzender Nutzungskombinationen oder verscho bener Benützungsspitzen nicht erhöht wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.