Art. 12 · Höhere Bauten in Arbeitszonen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 14 · Original-PDF
In dem im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiet (Eignungsge biete für Höhere Bauten) sind Höhere Bauten unter Einhaltung nachfol gender Anforderungen zulässig. Mit einem Fachbericht ist nachzuwei sen, dass Höhere Bauten städtebaulich und verkehrstechnisch geeignet sind. Die Beurteilung hat immer über das jeweilige Areal hinauszu reichen und das gesamte Umfeld zu umfassen. Insbesondere sind fol gende Punkte nachzuweisen bzw. zu berücksichtigen: Höhere Bauten in Arbeitszonen
–eine städtebaulich vertretbare Gesamthöhe der Höheren Bauten, welche Rücksicht auf die nähere Umgebung nimmt. Die maxima le Fassadenhöhe beträgt 30 m. Attika- und Dachgeschosse sind nicht zulässig,
–eine gute Einfügung in den städtebaulichen Kontext, eine optima le Volumenverteilung und angemessene Materialisierung,
–einen Beitrag des Vorhabens zu einer guten Identifikation im Um feld,
–ein Aussenraumkonzept,
–eine rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungs- und Parkierungsanlagen; unterirdische Gemeinschaftsan lagen für die Parkierung,
–ein Mobilitätskonzept, das für das gesamte Areal aufzeigt, wie die Mobilität aller Nutzergruppen mit dem öffentlichen Verkehr, dem Fuss- und Radverkehr sowie einem effizienten Einsatz des Motorfahrzeugs in Bezug zu ihrem räumlichen Umfeld zu bewäl tigen ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.