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Art. 35 · Bestehende Arealüberbauung
BZO Oetwil am See · S. 15 · Original-PDF
Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig, wenn das ursprüngliche Überbauungskonzept beibehalten wird oder ein geändertes Überbauungskonzept, das wiederum den Anforderung einer Arealüberbauung entspricht, vorgelegt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.