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Art. 20 · Gewerbenutzung
BZO Obfelden · S. 30 · Original-PDF
VErV: Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.5 m Höhe zu wahren. An den vom Regierungsrat festgesetzten Ausnahmetransportrouten ist der Lichtraum bis auf eine Höhe von 4.8 m (Typ I) bzw. 5.2 m (Typ II) zu vergrössern. Bei Trottoirs, Fuss- und Velowegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2.65 m verkleinert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch den Grundeigentümer dauernd freizuhalten.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.