Art. 6.8 · 6.8. Dachgeschoss mit einseitig durchgehender Dachterrasse1
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 17 · Original-PDF
Die Gesamtfläche des Dachgeschosses darf nicht mehr als 50% der darunter liegenden Vollgeschossfläche betragen. Der einseitige Fassadenrücksprung des Dachgeschosses muss mindestens 3.0 m betragen. Die Höhe der Dachgeschoss-Fassade (Oberkante Decke roh bis Oberkante Dachkonstruktion) darf max. 3.0 m betragen.
1 ergänzt durch Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. April 2005. 17 Die Steilheit der Dachfläche über dem Schnittpunkt der Fassade mit der Oberkante Dachkonstruktion darf das Verhältnis 3:1 nicht übersteigen. Das Dachgeschoss kann mit ebenen (Steildach) oder gekrümmten Flächen (Tonnendach) abgedeckt werden. 7. UMGEBUNGSGESTALTUNG IN DEN W- UND WG-ZONEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.