Art. 3.3 · 3.3. Zonenfremde Betriebe in den W- und WG-Zonen
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 7 · Original-PDF
Zonenfremde Gewerbebetriebe können weiterbestehen. Eine angemessene Erweiterung ist möglich, sofern die betrieblichen Einwirkungen auf die Nachbarschaft erträglich sind. Auf Antrag des Gemeinderates kann – unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse – bei solchen Erweiterungsbauten von den zonenmässigen Bauvorschriften abgewichen werden. Kommentar: Für Änderungen und Erweiterungen von bestehenden aber zonenfremden Gewerbebauten ist ein ordentliches Baugesuch einzureichen. Der Gemeinderat prüft das Vorhaben im Rahmen des ordentlichen Verfahrens und stellt gegebenenfalls Antrag an die Bewilligungsbehörde. 7 4. NUTZUNGSMASSE IN DEN W- UND WG-ZONEN
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