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Art. 70 · Aussenbeleuchtungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 33 · Original-PDF

Aussenbeleuchtungen Der Gemeinderat legt nach Ermessen fest, dass Aussenbeleuchtungen, die nicht der öffentlichen Sicherheit dienen, sparsam und gezielt einzusetzen sind. Himmelwärts gerichtete Lichtemissionen und störende Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind nicht gestattet. Der Betrieb von Skybeamern ist verboten.

BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 29 7. TEIL VOLLZUG, VERFAHREN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.