Art. 53
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 26 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, WG2, W3, WG3 und ZZ2 zulässig. Die minimale Landfläche beträgt 2’000 m2.
Erhöhung Fassaden- und Gesamthöhe Zulässigkeit / Minimale Flächen
2Im Rahmen von Arealüberbauungen dürfen die Fassaden- und Gesamthöhen gegenüber dem zulässigen Maximalmass der Einzelbauweise um 3.20 m erhöht werden.
Ausnützungsbonus
3Die zonengemässe Ausnützung darf um maximal 0.1 überschritten werden. Eine Kumulierung mit dem Nutzungsbonus gemäss § 35 Abs. 1 BauV ist nicht zulässig.
4Terrassenhäuser dürfen keinen über § 10 Abs. 4 BNO hinausgehenden Ausnützungsbonus beanspruchen.
5Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zur Konkretisierung der im kantonalen Recht geregelten Voraussetzungen für Arealüberbauungen.
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 22 5. TEIL Bauvorschriften 5.1 Öffentliche Einrichtungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.