Art. 3 · Planungsgrundsätze / Präambel
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 5 · Original-PDF
1Die Gemeinde setzt sich für eine qualitätsvolle Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie von Strassenräumen ein. Sie verfolgt ein qualitatives Wachstumsziel, in welchem die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Dabei sind die Belange von Wohnen, Arbeiten, Bildung und Kultur, sowie Ver- und Entsorgung entsprechend zu gewichten.
2Bauvorhaben haben die prägenden Elemente und Merkmale des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Strassen- und Aussenräume zu berücksichtigen. Sie müssen auf die Eigenheiten des Quartiers in sich und im Bezug zur Nachbarschaft eingehen.
3Das prägende Orts- und Landschaftsbild sowie ausgewählte Naturund Kulturobjekte sind zu erhalten und zu pflegen. Bei der Bevölkerung und der Behörde ist der Sinn für die Natur und das kulturgeschichtliche Erbe zu stärken. Im Kulturland sind gute Ackerböden als Fruchtfolgeflächen zu erhalten. Planungsgrundsätze / Präambel
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 1
4Zur Pflege des Landschaftsbildes und zur Sicherung von natürlichen Lebensräumen sollen Böschungen, Bachufer und andere für die landwirtschaftliche Nutzung wenig geeignete Flächen abschnittweise mit standortgemässen und einheimischen Hecken, Feldgehölzen, Baumgruppen und Einzelbäumen bepflanzt werden. Grundlage ist das Landschaftsentwicklungskonzept LEK.
5Die Gemeinde unterstützt Projektverfassende und Bauherrschaften in qualitativen Belangen sowie in bau- und planungsrechtlichen Fragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.