← BZO Obersiggenthal · Inhaltsverzeichnis

Art. 2 · Übergeordnetes Recht

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 5 · Original-PDF

1Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts bleiben vorbehalten.

2Einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des übergeordneten Rechts gibt das kantonale Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht (BNR).

2. TEIL RAUMPLANUNG / PLANUNGSINSTRUMENTE Übergeordnetes Recht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.