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Art. 28 · Magerwiesen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 17 · Original-PDF

1Als Magerwiesen gelten die im Natur- und Heimatschutzplan bezeichneten Standorte (Anhang 2).

2Magerwiesen sind extensiv genutzte Wiesen mit besonders schutzwürdigen Pflanzen- und Tiergemeinschaften auf trockenem Untergrund.

3Der charakteristische Pflanzenbestand darf weder durch die Bewirtschaftung noch durch andere Vorkehren beeinträchtigt werden. Die Nutzung als Heuwiese ist gestattet. Die Zulassung und die Art einer allfälligen Beweidung wird im Natur- und Heimatschutzreglement geregelt.

BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 13 3.4 Überlagerte Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.