Art. 9 · Gesamtüberbauung
BZO Baureglement Oberriet SG · S. 6 · Original-PDF
Für die Überbauung eines grösseren, zusammenhängenden und zweckmässig abgegrenzten Gebietes können durch Sondernutzungspläne gemäss Baugesetz Abweichungen von der Regelbauweise gewährt werden, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a)Die Überbauungsfläche muss ortsplanerische Relevanz aufweisen.
b)Das gesamte Areal muss nach einem einheitlichen Projekt überbaut werden, welches ortsbaulich und zeitgemäss wesentliche Vorzüge gegenüber der Regelbauweise hat. lm einzelnen müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllt sein: - grössere, zusammenhängende und gut gestaltete Grünflåichen - bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene sorgfältig durchdachte Bauweise - besonders gute Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild - siedlungsgerechteVerkehrserschliessung - energetischüberdurchschnittlicherBaustandard
c)Die lnteressen der Nachbarn durfen nicht erheblich beeinträchtigt werden 6 l :::ì i: i t,.r
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.