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Art. 25 · Form des Baugesuches

BZO Baureglement Oberriet SG · S. 2 · Original-PDF

Gebühren und Auslagen Att.26 ANHANG I NUTZLICHE LINKS ANHANG II SACHREGISTER 3 3 3 3 4 5 6 6 6 7 B I o I 11 12 12 14 16 17 17 17 18 18 18 18 19 20 2lSeite Abste I I plätze fü r Motorfah rzeuge, Garagen- u nd Hofzufah rten BESTIMMUNGEN UBER BAUAUSFUHRUNGEN F. SCHIUSSBESTIMMUNGEN Att.27 Uebergangsbestimmungen, Aufhebung bisherigen Rechts und lnkrafttreten 19 BAUREGLEMENT Der Gemeinderat erlässt nach dem Baugesetz (sGS 731.1), dem Strassengesetz (sGS 732.1) sowie gestätzt auf das Gemeindegesetz (sGS 151.2) folgendes Baureglement: A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art.25 Form des Baugesuches Für das Baugesuch sind die standardisierten Formulare zu verwenden. Das Baugesuch hat die Unterlagen gemäss separater Checkliste der Baubewilligungsbehörde zu enthalten. 2Auf Verlangen der Bauverwaltung sind weitere Unterlagen einzureichen 3Bauliche Veränderungen sind durch Farben zu kennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze, für abzubrechende die gelbe und für neue die rote Farbe. aDie Unterlagen des Baugesuches sind auf dauerhaftem Papier, gefalzt auf das Normalformat A4 (2101297 mm) einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und sofern mit dem Bauherrn nicht identisch, vom Grundeigentümer unterzeichnet und mit Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein (Anzahlvariert). 5Füt kleinere und unbedeutende Bauvorhaben kann der Umfang der einzureichenden Gesuchsunterlagen durch die Bauverwaltung auf díe notwendigen Bestandteile beschränkt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.