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Art. 32 · Flachdächer / Dachgestaltung bei Attikageschossen

BZO Oberrieden · S. 11 · Original-PDF

1Flachdächer und geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 8% und einer Gesamtfläche von über 10 m² sind ökologisch wertvoll zu begrünen, auch dort, wo Solaranlagen installiert sind. Die Dachbegrünung bzw. der Dachauf­ bau haben eine Wasserrückhaltekapazität von mind. 45 l/m² nachzuwei­ sen. * 11 7.1-1 Gemeinde Oberrieden

2Terrassennutzungen auf Dachflächen sind nur in begründeten Ausnahme­ fällen und nur für eine gemeinschaftliche Nutzung zulässig. Die als Terrasse genutzte Dachfläche muss nicht begrünt werden, darf aber maximal 50% der Dachfläche betragen *

3Attikageschosse sind immer mit einem Flachdach zu versehen. *

4Bei Attikageschossen dürfen Dachaufbauten bergseitig 100% der zugehöri­ gen Fassadenlänge betragen, soweit das Gefälle des massgebenden Ter­ rains innerhalb einer Fassadenlänge eine Höhendifferenz von wenigstens 3.0 m ergibt und sich die Grundfläche des Attikageschosses dadurch nicht vergrössert. Talseitig ist dabei auf Dachaufbauten zu verzichten. *

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.