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Art. 143 · Antennen und vergleichbare Anlagen
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 28 · Original-PDF
1Die Dachneigungen und Dachformen sind so zu gestalten, dass in den Quartieren eine ruhige Gesamtwirkung entsteht.
2Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Quergiebel, Kreuzfirste usw. sind im Rahmen von Abs. 1 zulässig. Ihre Gesamtlänge darf höchstens 1/3 der zugeordneten Fassadenlänge betragen.
3Wärmegedämmte Flachdächer, die nicht als Terrassen genutzt werden, sind extensiv zu begrünen oder für die aktive Energiegewinnung zu nutzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.