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Art. 82 · Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen in je …

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 25 · Original-PDF

1 Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen in je dreifacher Ausfertigung beim Gemeinderat einzureichen:

a)aktueller Grundbuchauszug und Nachweis der Bauberechtigung,

b)ein vom Geometer nachgeführter und unterzeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens einem Fixpunkt, Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 26

c)Grundrisspläne aller Geschosse in der Regel im Massstab 1:100 mit Eintrag der Zweckbestimmung der einzelnen Räume sowie allen zur Prüfung des Projektes notwendigen Masse und Angaben,

d)Schnitt- und Fassadenpläne in der Regel im Massstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den massgebenden Gebäude- und Firsthöhen sowie den weiteren notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau,

e)Kanalisations-/Erschliessungs- und Umgebungspläne mit Angabe der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder sowie den Erholungsflächen und Kinderspielplätzen,

f)detaillierte Berechnung der Bruttogeschossfläche, soweit eine solche erforderlich ist, und Berechnung des kubischen Inhalts. Die Berechnungen der Angaben muss übersichtlich dargestellt sein.

g)schriftliches Einverständnis des Nachbarn bei Nebenbauten an der Grenze,

h)die notwendigen Angaben gemäss speziellen Vorschriften,

i)besondere Gesuchsunterlagen für kantonale und eidgenössische Amtsstellen.

2 Bei Um-, An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen.

3 Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches oder statisches Gutachten, Verkehrsgutachten, Schattenwurfdarstellungen, Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie ein Modell verlangen, wenn dies für die Beurteilung des Baugesuches notwendig erscheint.

4 Das Baugesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen. Die Planunterlagen sind gefalzt auf das Format A4 einzureichen.

b)Auflage und Publikation

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.