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Art. 32 · Lärm a) Empfindlichkeitsstufen (ES)

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 8 · Original-PDF

Den einzelnen Nutzungszonen werden in den Zonenplänen Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) zugewiesen. Im übrigen vollzieht der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenzen die Lärmschutz-Verordnung und das kantonale Ausführungsrecht.

b)Immissionsgrade

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.